Das leistet der Kreuzfahrt-Schutz im Detail:
Seekrankheits-Absicherung:
Werden Sie während Ihrer Schiffsreise bei einer Windstärke bis 6 Beaufort seekrank, erhalten Sie € 50,– pro 24 Stunden, die Sie durchgängig auf der Krankenstation oder in Ihrer Kabine verbringen müssen. Maximale Erstattung: € 250,– pro Person und Reise.
- Urlaubstage-Absicherung:
- Erkranken Sie während Ihrer Reise oder erleiden einen Unfall, erhalten Sie € 50,– pro 24 Stunden, die Sie durchgängig in Ihrer Kabine verbringen müssen. Maximale Erstattung: € 250,– pro Person und Reise.
- Landausflug-Schutz:
- Erkranken Sie oder einer Ihrer Reisebegleiter während der Reise oder erleiden einen Unfall und können dadurch nicht an Landausflügen teilnehmen, erstatten wir die vereinbarten Stornogebühren für gebuchte Landausflüge. Maximale Erstattung: € 500,– pro Person oder € 1000,– pro Familie und Reise.
- Anreise-Verspätungsschutz:
- Haben Sie die Anreise zum Starthafen unabhängig vom Reiseveranstalter gebucht und versäumen das Kreuzfahrtschiff, weil sich ein öffentliches Verkehrsmittel um mehr als 2 Stunden verspätet? Dann erstatten wir Ihnen die Nachreise zum nächstmöglichen Einschiffungshafen und Unterkunftskosten bis € 1.500,– (zusammen mit den Leistungen aus der Reiseabbruchversicherung).
- Gepäck-Verspätungsschutz:
- Wird Ihr Reisegepäck verzögert befördert und kann daher nicht mit an Bord genommen werden? Wir erstatten Auslagen für notwendige Ersatzkäufe bis zu € 250,– pro Person. Wenn Sie einen RundumSorglos-Schutz abgeschlossen haben, erhalten Sie zusätzlich bis zu € 250,– aus der Gepäckversicherung.
TARIF als BAUSTEIN zu bestehenden ERV Reiseversicherungen
Einzelpersonen ohne Selbstbehalt 20 €
Familie ohne Selbstbehalt 40 €
Buchbar zu Einmalversicherungen und Jahresversicherung.
Weitere Info bei uns unter Tel. 06233 366077 Jürgen Klughammer
Ein Angebot der:
ERV (Europäische Reiseversicherung AG)
Rosenheimer Straße 116
81669 München